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Wer kann und wie kann der Entzug aktiviert werden?

Das Rücktrittsrecht ist in der Gesetzesverordnung 206/2005 geregelt, wenn der Kunde/Verbraucher (d.h. eine natürliche Person, die die Ware zu Zwecken kauft, die nicht mit ihrer beruflichenTätigkeit zusammenhängen, oder die den Kauf nicht durch Angabe eines Hinweises auf die Mehrwertsteuer im Bestellformular tätigt) das Recht hat, den Kaufvertrag aus irgendeinem Grund zu kündigen. Um dieses Recht auszuüben,muss der Kunde W.S. Srl innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware eine Mitteilung zukommen lassen.

Im Falle einer Rückgabe müssen die Produkte an folgende Adresse geschickt werden:

W.S. Srl, Via Carlo Poerio 91, Neapel (NA), 80121 

undmuss den PRODUKTCODE und die dazugehörige Rechnungsnummer enthalten. Wird das Widerrufsrecht ausgeübt, so hat der Verkäufer alle Zahlungen, die er vom Kunden erhalten hat, einschließlich der ihm entstandenen Lieferkosten, zu erstatten.

N.B.: Kunden, die mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kaufen, können das Widerrufsrecht nicht ausüben.

Modalitäten der Rücknahme

Das Widerrufsrecht unterliegt in jedem Fall den folgenden Bedingungen (Artikel 67 des Verbraucherschutzgesetzes): Wenn die Ware geliefert wurde, muss der Verbraucher sie zurücksenden oder dem Gewerbetreibenden oder der von ihm benannten Person gemäß den im Vertrag festgelegtenModalitäten und Fristen zur Verfügung stellen. Die Frist für die Rücksendung der Waren darf nicht kürzer sein als zehn Arbeitstage ab dem Datum des Erhalts der Waren. Für die Zwecke der Frist gilt die Ware als in dem Zeitpunkt zurückgegeben, in dem sie dem übernehmenden Postamt oder Spediteur übergeben wird. Bei Verträgen über den Verkauf von Waren ist die wesentlicheUnversehrtheit der zurückzusendenden Waren eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrechts, wenn die Waren geliefert wurden. Es genügt in jedem Fall, dass die Waren in einem normalen Erhaltungszustand zurückgegeben werden, d.h. dass sie mit der üblichen Sorgfalt aufbewahrt und gegebenenfalls benutzt wurden. Die einzigen Kosten, die der Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechts nach diesem Artikel zu tragen hat, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren an den Absender, sofern dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Wird das Widerrufsrecht vom Verbraucher gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts ausgeübt, so ist der Gewerbetreibende verpflichtet, die vom Verbraucher gezahlten Beträge, einschließlich der als Anzahlung geleisteten Beträge, zu erstatten. Die Erstattung erfolgt unentgeltlich, so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Gewerbetreibende von der Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher Kenntnis erlangt hat. Die Beträge gelten als fristgerecht erstattet, wenn sie tatsächlich zurückgesandt, abgesandt oder wieder gutgeschrieben werden, und zwar mit Wertstellung spätestens nach Ablauf der oben genannten Frist. Wenn die Zahlung mit Wechseln erfolgt ist, müssen diese zurückgegeben werden, wenn sie noch nicht zum Einzug vorgelegt wurden. Jede Klausel, die Beschränkungen für die Erstattung von Beträgen an den Verbraucher vorsieht, die infolge der Ausübung des Widerrufsrechts gezahlt wurden, ist nichtig. Wird der Preis einer Ware oder Dienstleistung, die Gegenstand eines unter diesen Titel fallenden Vertrags ist, ganz oder teilweise durch einen Kredit gedeckt, den der Gewerbetreibende oder ein Dritter dem Verbraucher auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Verbraucher gewährt, so gilt der Kreditvertrag als automatisch und ohne Vertragsstrafe aufgehoben, wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht gemäß diesem Artikel ausübt. Der Gewerbetreibende unterrichtet den Dritten, der den Kredit gewährt, über die Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher. Alle Beträge, die der Dritte, der den Kredit für die Waren oder Dienstleistungen gewährt hat, bis zu dem Zeitpunkt gezahlt hat, zu dem er Kenntnis davon erlangt, dass der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, sind dem Dritten vom Gewerbetreibenden ohne Vertragsstrafe zu erstatten, unbeschadet der Zahlung der aufgelaufenen gesetzlichen Zinsen.

 

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